„Der Kirchenvorstand leitet die Kirchgemeinde“, so steht es in der sächsischen Kirchgemeindeordnung. Auch lesen wir dort: „Im Rahmen der landeskirchlichen Ordnung entscheidet der Kirchenvorstand in allen Fragen des kirchgemeindlichen Lebens. Er hat die rechtliche Vertretung der Kirchgemeinde“.
Doch was bedeutet das ganz praktisch? Zu den Aufgaben gehören die Verantwortung für unsere Kirchgemeinde, deren Mitarbeiter, die angebotenen Veranstaltungen, unsere zahlreichen Gebäude und vieles mehr. Damit gibt es zu geistlichen, rechtlichen und organisatorischen Fragen viel zu planen, zu beraten und natürlich auch zu entscheiden.
Gern können sie sich an ein Mitglied unseres Kirchenvorstandes wenden, wenn Sie Fragen oder Anliegen zu unserer Kirchgemeinde haben.